IMMOFONDS suburban: Strategiekonforme Erweiterung des Portfolios
Der IMMOFONDS suburban konnte das Portfolio um zwei strategiekonforme Wohnliegenschaften erweitern und das Portfolio geographisch diversifizieren.
Zum einen expandiert der Fonds ins Tessin und erwirbt im Kantonshauptort Bellinzona die Wohnliegenschaft Via Franco Zorzi 25/25A. Diese umfasst 35 kompakt geschnittene und gut möblierbare Wohnungen mit 1.5 bis 3.5 Zimmern und eine kleine Verkaufsfläche. Das siebenstöckige Gebäude wurde in den 1980er Jahren erstellt, zwischen 2018 und 2020 komplett saniert und an das Fernwärmenetz angeschlossen. Eine Bushaltestelle und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in Fussdistanz. In den nächsten Jahren sind keine grösseren Investitionen zu erwarten.
Zum anderen konnte das Portfolio in Schwyz (Ortsteil Seewen) mit der Wohnliegenschaft «Sternenmatt» ergänzt werden. Die Liegenschaft befindet sich in einem ruhigen Wohnquartier in Gehdistanz zum Bahnhof Schwyz und umfasst fünf Gebäude, die in den Jahren 1987, 1993 und 1997 erstellt wurden. Die Bausubstanz ist hochwertig und gut unterhalten. Die 25 Wohnungen mit 3.5- bis 5.5 Zimmern verfügen je nach Baujahr über unterschiedliche Ausbaustandards und sind in den entsprechenden Preissegmenten gut vermietbar. In der nächsten Zeit ist die Umrüstung der Heizungen auf Fernwärme geplant.
Das Portfolio des IMMOFONDS suburban umfasst mit den beiden Akquisitionen neu sieben Liegenschaften mit einem Marktwert von CHF 80.9 Mio. und einem jährlichen Sollmietertrag von CHF 3.1 Mio.
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Als grosses Unternehmen gilt ein Unternehmen, das zwei der folgenden Grössen überschreitet: i) Bilanzsumme von 20 Millionen Schweizer Franken; ii) Umsatzerlös von 40 Millionen Schweizer Franken; iii) Eigenkapital von 2 Millionen Schweizer Franken. Eine professionelle Tresorerie liegt vor, wenn innerhalb oder ausserhalb des Unternehmens oder der privaten Anlagestruktur auf Dauer eine fachlich ausgewiesene, im Finanzbereich erfahrene Person mit der Bewirtschaftung der Finanzmittel betraut ist. Vermögende Privatkunden und für diese errichtete private Anlagestrukturen können erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen, wenn sie glaubhaft erklären, dass sie i) aufgrund der persönlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse verfügen, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen und über ein Vermögen von mindestens 0.5 Millionen Schweizer Franken verfügen; oder ii) über ein Vermögen von mindestens 2 Millionen Schweizer Franken verfügen.
Als qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3ter KAG i.V.m. Art. 6a der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen gelten Privatkunden, für die ein Finanzintermediär nach Art. 4 Abs. 3 lit. a FIDLEG oder ein ausländischer Finanzintermediär, der einer gleichwertigen prudenziellen Aufsicht untersteht, im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsverhältnisses Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsdienstleistungen im Sinne von Art. 3 lit. c Ziff. 3 und 4 FIDLEG erbringt, sofern sie nicht erklärt haben, nicht als solche gelten zu wollen.
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